Lohnsteuerberechnung

Lohnsteuerberechnung
Errechnung der einzubehaltenden und abzuführenden  Lohnsteuer vom  Arbeitslohn, durchzuführen nach einer in § 396 II EStG vorgeschriebenen Berechnungsweise. Die Praxis vereinfacht diese Berechnung durch die Benutzung entsprechender  Lohnsteuertabellen oder Computerprogramme.
- Gesetzliche, tarifliche oder freiwillige Zuschläge für Mehrarbeit, Sonntagsarbeit etc. sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei (§ 3b EStG).
- Vgl. auch  Mehrarbeitszuschlag.
- Vereinfachte L.:  Pauschalierung der Lohnsteuer.

Lexikon der Economics. 2013.

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